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Prüfungskalender Frühjahr 2023
zum Latinum, Gr. Latinum und Graecum
(ohne Gewähr)
Teilnehmer, die die Prüfung nicht in Baden-Württemberg ablegen, sollten sich unbedingt VOR einer Kursbelegung nach den Terminen und Prüfungsinhalten bei der jeweiligen Prüfungsstelle erkundigen!
- Regierungsbezirk Nordwürttemberg (Stuttgart)
- Regierungsbezirk Nordbaden (Heidelberg, Mannheim, Karlsruhe)
- Regierungsbezirk Südbaden (Freiburg und Konstanz)
- Regierungspräsidium Tübingen
- Staatliches Schulamt für den Landkreis Gießen und Vogelbergkreis (Frankfurt/M und Gießen)
- Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Fortbildung (Mainz, Koblenz, Trier, Landau)
- Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung
Regierungspräsidium Stuttgart
Prüfungsort: STUTTGART / HEILBRONN
Meldeanschrift: Regierungspräsidium Stuttgart,
Abteilung Schule und Bildung
z.H. Fr. Dr. Niens
Ruppmanstr. 21
70565 Stuttgart
Dr. Christine Niens
Tel.: 0711 904-17526
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet.:
Karlsruhe: www.referat75.rpka.ka.schule-bw.de
Stuttgart: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Prüfung zum |
Meldeschluß |
Schriftlich |
Mündlich |
Latinum | |||
Grosses Latinum | |||
Graecum |
Regierungsbezirk Nordbaden
Prüfungsort: HEIDELBERG, MANNHEIM, KARLSRUHE
Meldeanschrift: Regierungspräsidium KA
Abteilung 7 – Schule und Bildung, Ref. 75-3
Herr Dennis Gressel
76247 Karlsruhe
Info und Anmeldung unter: www.lehrer.uni-karlsruhe.de
Prüfung zum |
Meldeschluß |
Schriftlich |
Mündlich |
Latinum Grosses Latinum Graecum |
Regierungsbezirk Südbaden
Prüfungsort: FREIBURG und KONSTANZ
Meldeanschrift:
Hr. Dr. Stefan Faller
Reg.-Präsidium Freiburg , Abt. 7
Eisenbahnstr. 68, 79098 Freiburg/Breisgau
Tel.: 0761/ 2033128
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Informationen unter: www.altphil.uni-freiburg.de/osa.html
FREIBURG oder KONSTANZ
Prüfung zum |
Meldeschluß |
Schriftlich |
Mündlich |
Latinum | |||
Grosses Latinum | |||
Graecum |
ACHTUNG! Die beiden Universitäten lassen in der Regel nur eigene Studierende zur Prüfung zu.
Regierungspräsidium Tübingen
Prüfungsort: Tübingen
Meldeanschrift: Regierungspräsidium Tübingen,
Abteilung 7, "Schule und Bildung"
z.H. Frau Ströbele
Postfach 2666
72016 Tübingen
Informationen unter: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Prüfung zum |
Meldeschluß |
Schriftlich |
Mündlich |
Latinum Grosses Latinum |
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Graecum |
HESSEN
Staatliches Schulamt für den Landkreis Gießen und Vogelbergkreis
FRANKFURT/M., GIESSEN und KASSEL
Meldeanschrift:
Staatl. Schulamt für den Landkreis Gießen und Vogelsbergkreis,
35390 Gießen
Frau Dr. Heller, Meldung und Organisation
Tel.: 0641-4800-3316
Fax: 0641-4800-3450
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Formulare unter: www.schulamt-giessen.hessen.de/
Prüfung zum |
Meldeschluß |
Schriftlich |
Mündlich |
Latinum | |||
Grosses Latinum | |||
Graecum |
RHEINLAND-PFALZ
Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend
Prüfungsort: MAINZ, TRIER, LANDAU, KOBLENZ
Meldeanschrift:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
Referat 9415 C
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Ansprechpartner:
Frau Ute Rodinger
Telefon: 06131/162913
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weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie unter:
www.gymnasium.bildung-rp.de im „Merkblatt zur Ergänzungsprüfung Latein und Griechisch“
Prüfung zum |
Meldeschluß |
Schriftlich |
Mündlich |
Mainz | |||
Trier | |||
Landau |
Die Universität Landau bietet im Frühjahr keine Prüfungstermine mehr an.
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung
- Grundsätzlich kann die Prüfung nur in dem Bundesland abgelegt werden, in dem auch das Reifezeugnis erworben wurde oder der Studienort liegt. Es ist daher ratsam, noch vor einer Kursanmeldung die Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungstermine des zuständigen Prüfungsamtes zu erfragen.
- In der Regel verlangen die Prüfungsämter als Voraussetzung zur Zulassung:
- ein Bewerbungsschreiben mit Hinweis auf Studienfächer und Studiengang
- eine beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Kopie des Reifezeugnisses
- eine Immatrikulationsbescheinigung
- einen tabellarischen, unterschriebenen Lebenslauf
- einen Stoffplan (Lektüreplan im Sekretariat erhältlich) und
- eine formlose Erklärung, sich bisher keiner Prüfung unterzogen zu haben (eine Wiederholung ist statthaft).
- Die vier Oberschulämter des Landes bieten folgende Prüfungstermine an:
- OSA Karlsruhe und Tübingen jeweils zum Semesterende (Februar + Juli)
- OSA Stuttgart und Freiburg (mit Konstanz) jeweils zum Ende der Semesterferien (März + September)
Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne!
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Tel: 06221-45680