Prüfungskalender Frühjahr 2023
zum Latinum, Gr. Latinum und Graecum

(ohne Gewähr)

Teilnehmer, die die Prüfung nicht in Baden-Württemberg ablegen, sollten sich unbedingt VOR einer Kursbelegung nach den Terminen und Prüfungsinhalten bei der jeweiligen Prüfungsstelle erkundigen!

  

 


  

Regierungspräsidium Stuttgart

 

Prüfungsort: STUTTGART / HEILBRONN

Meldeanschrift: Regierungspräsidium Stuttgart,
Abteilung Schule und Bildung
z.H. Fr. Dr. Niens
Ruppmanstr. 21
70565 Stuttgart

Dr. Christine Niens
Tel.: 0711 904-17526
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet.:
Karlsruhe: www.referat75.rpka.ka.schule-bw.de

Stuttgart: www.rp.baden-wuerttemberg.de

 

Prüfung zum

Meldeschluß

Schriftlich

Mündlich

Latinum
19.01.2023
15.02.2023
21./22.03.2023
Grosses Latinum
19.01.2023
15.02.2023
21./22.03.2023
Graecum
19.01.2023
14.02.2023
21./22.03.2023

 


 

Regierungsbezirk Nordbaden

 

Prüfungsort: HEIDELBERG, MANNHEIM, KARLSRUHE
Meldeanschrift: Regierungspräsidium KA
Abteilung 7 – Schule und Bildung, Ref. 75-3
Herr Dennis Gressel
76247 Karlsruhe

Info und Anmeldung unter: www.lehrer.uni-karlsruhe.de 

 

Prüfung zum

Meldeschluß

Schriftlich

Mündlich

Latinum
Grosses Latinum
Graecum
05.01.2023
15.02.2023
ca. 2 Wochen später

 

 


 

 Regierungsbezirk Südbaden

Prüfungsort: FREIBURG und KONSTANZ

Meldeanschrift:
Hr. Dr. Stefan Faller
Reg.-Präsidium Freiburg , Abt. 7
Eisenbahnstr. 68, 79098 Freiburg/Breisgau
Tel.: 0761/ 2033128

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Informationen unter: www.altphil.uni-freiburg.de/osa.html 

 

FREIBURG oder KONSTANZ

Prüfung zum

Meldeschluß

Schriftlich

Mündlich

Latinum
05.01.23
06.03.2023
20.-24.03.23 Freib.
22./23.03.23 Konst.
Grosses Latinum
05.01.23
06.03.2023
Graecum
05.01.23
06.03.2023

 

ACHTUNG! Die beiden Universitäten lassen in der Regel nur eigene Studierende zur Prüfung zu.

 


 Regierungspräsidium Tübingen

Prüfungsort: Tübingen
Meldeanschrift: Regierungspräsidium Tübingen,
Abteilung 7, "Schule und Bildung"
z.H. Frau Ströbele
Postfach 2666
72016 Tübingen

Informationen unter: www.rp.baden-wuerttemberg.de

 

Prüfung zum

Meldeschluß

Schriftlich

Mündlich

Latinum
Grosses Latinum
noch nicht bekannt
noch nicht bekannt
noch nicht bekannt
Graecum
noch nicht bekannt
noch nicht bekannt
noch nicht bekannt

 

  


 

HESSEN
Staatliches Schulamt für den Landkreis Gießen und Vogelbergkreis

FRANKFURT/M., GIESSEN und KASSEL
Meldeanschrift:
Staatl. Schulamt für den Landkreis Gießen und Vogelsbergkreis,
35390 Gießen

Frau Dr. Heller, Meldung und Organisation
Tel.: 0641-4800-3316
Fax: 0641-4800-3450
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Formulare unter: www.schulamt-giessen.hessen.de/ 

 

 

Prüfung zum

Meldeschluß

Schriftlich

Mündlich

Latinum
noch nicht bekannt
noch nicht bekannt
noch nicht bekannt
Grosses Latinum
noch nicht bekannt
noch nicht bekannt
noch nicht bekannt
Graecum
noch nicht bekannt
noch nicht bekannt
noch nicht bekannt

 


 

 RHEINLAND-PFALZ

Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend

 

Prüfungsort: MAINZ, TRIER, LANDAU, KOBLENZ

Meldeanschrift:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
Referat 9415 C
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz


Ansprechpartner:

Frau Ute Rodinger
Telefon: 06131/162913

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weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie unter:
www.gymnasium.bildung-rp.de im „Merkblatt zur Ergänzungsprüfung Latein und Griechisch“

 

Prüfung zum

Meldeschluß

Schriftlich

Mündlich

Mainz
15.02.2023
noch nicht bekannt
noch nicht bekannt
Trier
15.02.2023
noch nicht bekannt
noch nicht bekannt
Landau
15.02.2023
noch nicht bekannt
noch nicht bekannt

 

Die Universität Landau bietet im Frühjahr keine Prüfungstermine mehr an.

 


 

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung

  • Grundsätzlich kann die Prüfung nur in dem Bundesland abgelegt werden, in dem auch das Reifezeugnis erworben wurde oder der Studienort liegt. Es ist daher ratsam, noch vor einer Kursanmeldung die Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungstermine des zuständigen Prüfungsamtes zu erfragen.

  • In der Regel verlangen die Prüfungsämter als Voraussetzung zur Zulassung:

    • ein Bewerbungsschreiben mit Hinweis auf Studienfächer und Studiengang
    • eine beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Kopie des Reifezeugnisses
    • eine Immatrikulationsbescheinigung
    • einen tabellarischen, unterschriebenen Lebenslauf
    • einen Stoffplan (Lektüreplan im Sekretariat erhältlich) und
    • eine formlose Erklärung, sich bisher keiner Prüfung unterzogen zu haben (eine Wiederholung ist statthaft).
  • Die vier Oberschulämter des Landes bieten folgende Prüfungstermine an:

    • OSA Karlsruhe und Tübingen jeweils zum Semesterende (Februar + Juli)
    • OSA Stuttgart und Freiburg (mit Konstanz) jeweils zum Ende der Semesterferien (März + September)


 

Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne!

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Tel: 06221-45680